- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Zeitpunkt der Ausreise;
Landwirte und Winzer müssen Ausbildung zumindest begonnen haben. - Altersgrenze bis 24 Jahre:
Geburtstage vom 01.08.1995 bis 31.07.2004 (also: 01.08.1995 = zulässig; 31.07.1995 = nicht zulässig), sowie ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend. Wenn Ihr Geburtsdatum dadurch nicht mehr vor dem 01.08.1995 liegt, können Sie sich gerne bewerben. Eine Bescheinigung über die abgeleistete Zeit muss vorgelegt werden. - Jugendliche, die beabsichtigen, einen freiwilligen Wehr-, Zivildienst oder anderen Freiwilligendienst zu leisten, haben sicherzustellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fällt.
- erster Wohnsitz in Deutschland am 13.09.2019
- kein Kind oder Pflegekind eines/einer Bundestagsabgeordneten
- keine amerikanische Staatsbürgerschaft
- gute Grundkenntnisse der englischen Sprache. Es müssen mindestens drei Schuljahre Englisch nachgewiesen werden.
- gesundheitliche Eignung: Der Bewerber muss gesundheitlich in der Lage sein, alle Programmteile in den USA absolvieren zu können.
Quelle: https://www.giz.de/de/weltweit/12884.html